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Glossar Öffentlicher Verkehr
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Die Anlage für den Publikumsverkehr, ohne Möglichkeit für die Regelung des Zugverkehrs; unmittelbare Umgebung eines Haltepunktes, inklusive Gleise, Bauten und weitere Einrichtungen. Sie bildet die Nahtstelle zwischen Fussgänger und öffentlichem Verkehr, indem sie Abfertigungs- und Informationsaufgaben dient.
Grösste zulässige Geschwindigkeit von Triebfahrzeugen und Zügen. Sie wird begrenzt durch Strecken bzw. Stationsgeschwindigkeit, antriebs- und bremstechnische Ausrüstung der Fahrzeuge, konstruktive Gegebenheiten wie Laufeigenschaften und Höchstdrehzahl, allgemeingültige Grenzen der Geschwindigkeit und der Bremsverhältnisse.