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Glossar Öffentlicher Verkehr
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Aufstellung für den Einsatz des Betriebspersonals. Der Dienstplan ist auf den einzelnen Mitarbeiter bezogen und garantiert das aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu beachtende Verhältnis von Dienst- und Ruhezeit sowie deren Aufteilung in weitere Komponenten. Die Dienstreihenfolge ist angebotsbezogen; sie erbringt den Nachweis, dass zu jeder Zeit alle für die Betriebsdurchführung notwendigen Dienste besetzt sind.
Sämtliche Aufgaben, die es erlauben, die Erkenntnisse aus der Betriebsüberwachung in Massnahmen umzusetzen, welche die Abweichung des Istzustandes des Betriebsprozesses vom durch das Betriebsprogramm vorgegebenen Sollzustand verringern. Um die Massnahmen zu realisieren, wird das aktuelle Betriebsprogramm auf Dispositionsebene geändert und den zuständigen Stellen der Steuerungsebene zur Ausführung übermittelt. In gewissen Fällen können die disponierende und die betriebssteuernde Stelle auch identisch sein (Betriebszentralen).