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Glossar Öffentlicher Verkehr
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Vorgang (am Bahnsteig), der alle fahrzeug- und bahnhofssseitigen Bedingungen (Zugzusammenstellung, Bremskontrollen, Fahrgastwechsel, Gepäckumschlag etc.) für die Abfahrt eines Zuges umfasst. Die Abfahrerlaubnis darf erst dann erfolgen, wenn der Zug abfahrbereit ist. Der Fahrgastwechsel, Umschlag von Gütern und die Zugsformation müssen beendet und die nachfolgende Fahrt gesichert sein.
- Seitlich: Verschleissform am Schienenkopf von Bogenaussenschienen. Durch die Zweipunktberührung des Radprofils an der Innenseite der Bogenaussenschiene kommt es zu einer asymmetrischen Abnutzung des Schienenkopfes.
- Vertikal: Verschleissform auf der Lauffläche der Schiene; wellenförmige Abnutzung durch Schwerkraft.
Gebäude, welches Räume und Anlagen für den Betrieb, Verkauf, Informationen sowie Dienstleistungen, die mit der Reise nur indirekt zu tun haben, umschliesst. Im übertragenen Sinn gehören Warteraum, Billettautomat und Informationsträger bei Strassenbahn- und Bushaltestelle auch dazu.
Das Aufnahmegebäude als Bau oder Anlagekomplex hat verschiedene Funktionen. Diese sind in fahrgastbezogene und nicht fahrgastbezogene Einrichtungen unterteilbar.
Fahrgastbezogene Einrichtungen
- Zu primären Einrichtungen gehören die direkt mit Beginn oder Ende einer Reise zusammenhängenden Funktionen. Sie sind in der Regel unabhängig von Grösse und Bedeutung des Bahnhofs und richten sich nach dem Angebot der den Bahnhof berührenden Linien.
- Sekundäre Einrichtungen stehen im Zusammenhang mit dem Reisen, sind aber für den Fahrgast nicht in jedem Fall zwingend notwendig. Sie sind abhängig von der Bedeutung des Bahnhofs und werden z.T. durch Dritte betrieben.
- Die Tertiären Einrichtungen stehen nicht eigentlich mit dem Reisen in Verbindung, sondern mit der günstigen Verkehrslage von Bahnhöfen. Sie sind abhängig von der Lage des Bahnhofes im Ort und dessen Bedeutung und werden durch Dritte betrieben.
Nicht fahrgastbezogene Einrichtungen
Dazu gehören Räume für den Betriebsdienst (Fahrdienstbüro, Stellwerk, Zugleitstelle), Sozialanlagen für die Beschäftigen (Personalaufenthaltsräume, Garderoben) sowie technische Räume für den Bahnbetrieb (Sicherungseinrichtungen). Sie haben keinen Bezug zum Kunden, da sie dem Bahnbetrieb dienen. Die Einrichtungen sind nicht zwingend im Aufnahmegebäude unterzubringen, werden aber aus wirtschaftlichen Überlegungen oft mit Kundenaufgaben verbunden.