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Glossar Öffentlicher Verkehr
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Der Fahrweg ist nicht in feste Bockabschnitte unterteilt. Die Geschwindigkeit aufeinander folgender Züge wird mit Hilfe von speziellen Mess- und Steuergliedern so geregelt, dass stets der erforderliche Abstand zur Bremsung zwischen ihnen eingehalten ist. Auf Signale in der Aussenanlage wird verzichtet.
Folgefahrschutz. Grundprinzip der herkömmlichen Eisenbahnsicherung: Die Strecke ist in Blockabschnitte unterteilt; ein Fahrzeug darf erst in einen Blockabschnitt einfahren, wenn das vorausfahrende Fahrzeug den Blockabschnitt restlos geräumt hat und das Gleis nicht durch einen Gegenzug beansprucht wird.
Bezeichnung für den mit ortsfesten Signalen signalisierten stellwerkmässig gesicherten Fahrweg über verschlossenen Weichen. Definierter Abschnitt eines Gleises, auf dem eine Fahrt visuell oder mit Sicherungsanlagen dahingehend überwacht wird, dass gleichzeitig keine weitere Fahrt (feindliche Fahrt) stattfinden kann.
Technische Fahrzeit inklusive Zeitreserven (auch Fahrplanzeit genannt) um Unregelmässigkeiten und Störungen zu kompensieren bzw. den Fahrplan für ein Ermöglichen von pünktlichem Verkehr zu stabilisieren. Bei den Zeitreserven unterscheidet man zwischen zwei Zuschlägen: Regelzuschlag und Sonderzuschlag
Fahrzeitzuschlag zur Gewährleistung von Betriebsstabilität und Fahrplanzuverlässigkeit. Die Fahrt eines Zuges unterliegt vielfältigen Beeinträchtigungen. Zum ersten variieren die Haltezeiten und durch Anschlusszüge werden Verspätungen übertragen. Zum zweiten basiert die Fahrzeitberechnung wie jede technische Berechnung auf Annahmen, welche im praktischen Betrieb selten vollständig erfüllt sind.
Ortsveränderung von Personen, Gütern, Energie oder Nachrichten über eine längere Distanz. In der Schweiz gehören zum Fernverkehr alle Ortsveränderungen, die über den Agglomerations- und Regionalverkehr hinausgehen. Dabei kommt es oft zu Überschneidungen, wie etwa zwischen Bern und Biel oder zwischen Zürich und Winterthur.